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Spitex Nidwalden begrüsst Stärkung der ambulanten Versorgung im revidierten Gesundheitsgesetz

  • Autorenbild: spitexnidwalden
    spitexnidwalden
  • 21. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Die Spitex Nidwalden hat ihre Stellungnahme zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes und der Gesundheitsverordnung des Kantons Nidwalden eingereicht. Sie begrüsst insbesondere die geplante gesetzliche Möglichkeit, dass der Kanton künftig auch Projekte in der ambulanten Versorgung fördern kann – über den medizinischen Bereich hinaus.

 

Die Spitex Nidwalden sieht darin eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft: „Der Kanton erkennt damit an, dass auch nicht ärztliche Leistungen – wie Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft – essenziell für eine funktionierende Grundversorgung sind“, sagt Philipp Müller, Präsident der Spitex Nidwalden. „Damit wird ein klares Zeichen für das Prinzip 'ambulant vor stationär' gesetzt – im Sinne der Lebensqualität und der Kosteneffizienz.“

 

Zudem äussert sich die Spitex Nidwalden zu den neuen Regelungen zur assistierten Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen, zur Kostengutsprache im Heimwesen sowie zur Harmonisierung der Berufsausübungsbewilligungen. Die Organisation begrüsst den Abbau kantonaler Sonderregelungen und setzt sich dafür ein, dass auch künftig verhältnismässige administrative Anforderungen für ambulante Dienste gelten.




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