Wichtig zu wissen für die Zusammenarbeit
mit Spitex-Diensten
Je besser Sie wissen, was die Spitex für Sie tun kann und je besser wir ihre Wünsche kennen, umso zufriedener werden Sie mit unseren Leistungen sein. Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:
Pflegeeinsätze müssen immer ärztlich verordnet sein.
Vor jedem Pflegeeinsatz und vor längeren hauswirtschaftlichen Einsätzen wird durch eine Spitex-Fachperson eine Bedarfsabklärung gemeinsam mit Ihnen erstellt.
In der Regel können Spitex-Dienstleistungen nur in einem Umfeld erbracht werden, wo Verwandte, Bekannte und Freunde mithelfen
Wir bitten sie, sich an die mit unserem Fachpersonal getroffenen Abmachung zu halten.
Ärztlich verordnete Pflegeleistung benötigen ab einer gewissen Menge eine Kostengutsprache Ihrer Krankasse. Diese wird durch das Spitex-Personal bei ihrer Krankenkasse eingefordert.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden in der Grundversicherung von den Krankenkassen nicht übernommen. Zahlungen werden gelegentlich durch die Zusatzversicherungen geleistet. Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Hauswirtschaftliche
Leistungen werden in der Grundversicherung von den Krankenkassen nicht
übernommen. Zahlungen werden manchmal bei Zusatzversicherungen geleistet.
Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Unsere Tarife für hauswirtschaftliche Leistungen sind abgestuft nach steuerbarem Einkommen und Vermögen.
Die Tarife sind nicht kostendeckend. Die Nidwaldner Gemeinden leisten erhebliche Beiträge zur Subventionierung der Spitex-Dienstleistungen.
Haben Sie Probleme, die Spitex-Leistungen zu bezahlen? Wenden Sie sich bitte an unser Personal. Spitex Nidwalden besitzt einen Fonds für Härtefälle, aus welchem auf ein Gesuch hin, Beiträge ausgerichtet werden können.
Ist etwas unklar? Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht. Fragen Sie direkt das Spitex-Personal.